Rechtliche Betreuung Was das bedeutet und wie wir helfen

Rechtliche Betreuung im Überblick

Betreuung, auch "rechtliche Betreuung" genannt, ist eine Regelung, nach der erwachsene, vollj#hrige Menschen Unterstützung, Hilfe und Schutz bei der Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten.erhalten können. Ein*e bestellte*r gesetzliche*r Betreuer*in erhält unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen, ist im Innenverhältnis jedoch unbedingt zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.

Gesetzliche Regelung

Diese Form der Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und wird in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Individuelle Hilfe

Diese Art der Betreuung hat also nichts mit der oftmals unter dem Begriff verstandenen Pflege oder körperlichen Fürsorge zu tun. Solche Dienste zu organisieren kann Teil der rechtlichen Betreuung sein, die Durchführung selbst ist dann aber Aufgabe Dritter.

Die Betreuung erfasst, je nach Art der Betreuerbestellung, alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten der*s Betreuten zu regeln.

Beratungsgespräch beim ASB

Immer mehr Menschen benötigen Unterstützung bei der Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten.

Falls Sie Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung haben, beraten wir Sie gerne und begleiten Sie im Betreuungsverfahren.

Betreuung ist eine wichtige Aufgabe, bei uns bleiben Sie damit nicht alleine!

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Wichtige Informationen

Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung

Nach § 1896 BGB werden volljährige Menschen betreut, die ihre persönlichen Angelegenheiten aufgrund einer

  • geistigen Behinderung
  • psychischen Erkrankung und/oder
  • körperlichen Behinderung
  • nicht oder nur teilweise selbstständig erledigen können.

Bei einem Volljährigen, der aus dem zuletzt aufgeführten Grund einer Betreuung bedarf, darf die Bestellung des*der Betreuer*in nicht ohne Zustimmung erfolgen.

Wie wird man Betreuer*in?

Verantwortlich für die Betreuerbestellung ist das jeweils zuständige Amtsgericht, in dessen Bezirk der*die zu Betreuende seinen*ihren Aufenthaltsort hat.

Die Betreuung wird auf Antrag, etwa eines Angehörigen, des zu Betreuenden selbst, oder von Amts wegen veranlasst. In letzterem Fall muss das Gericht natürlich von dritter Seite über den möglichen Betreuungsbedarf informiert sein. Faktisch kann jede*r einen Antrag auf Betreuung stellen.

Bestellt werden muss nach Möglichkeit eine natürliche Person, etwa:

  • ein*e ehrenamtliche Betreuer*in (etwa eine dem zu Betreuenden nahestehende Person, eine Familienangehörige)
  • ein*e Mitarbeiter*in eines Betreuungsvereins
  • ein*e selbständige*r Berufsbetreuer*in
  • ein*e Mitarbeiter*in der Betreuungsbehörde

Dem Vorschlag des*r Betroffenen ist zu entsprechen, es sei denn, es läuft dessen Wohl zuwider.

Betreuer*in. Und jetzt?

Die Aufgaben einer*s Betreuer*in sind im Rahmen der Bestellung definiert. Dies kann ganz unterschiedlich ausfallen, so unterschiedlich, wie die notwendige Betreuung der einzelnen Person ist.

Grundsätzlich werden folgende Aufgabenkreise unterschieden:

  • Gesundheitssorge (etwa ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Pflegedienstbestellung...)
  • Vermögenssorge (etwa Kontovollmacht, Sozialhilfeanträge, Grundsicherung.....)
  • Heimangelegenheiten (Heim aussuchen, Heimverträge prüfen.....)
  • Wohnungsangelegenheiten ( Mietverträge, Leben in der Wohnung sichern.....)
  • Behördenangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung

Es können auch mehrere oder alle Aufgabenkreise übertragen sein. In nahezu allen Aufgabenkreisen gibt es allerdings auch Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall der Einwilligung des Betreuungsgerichts (Amtsgerichts) bedürfen - etwa freiheitsentziehende Maßnahmen, Wohnraumkündigung....

Ansprechpartner*in

ASB Betreuungsverein Ruhr e.V., Geschäftsstelle Essen

Betreuungsverein Essen
Eulerstraße 17
45143 Essen

0201 - 83 991 0
0201 - 83 991 20
info(at)asb-betreuungsverein.de

ASB Betreuungsverein Ruhr e.V., Geschäftsstelle Bottrop

Betreuungsverein Bottrop
Gerichtsstraße 3
46236 Bottrop

02041 / 77 16 505
02041 / 77 15 654
info(at)asb-betreuungsverein.de