Beitrittserklärung

 

1.

Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung am Bildschirm aus.

 

2.

Drucken Sie das ausgefüllte Formular zweimal aus. Ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen.

3.

Unterschreiben Sie die Beitrittserklärung, stecken Sie das Formular in einen ausreichend frankierten Briefumschlag und schicken Sie es ab.

 

Arbeiter-Samariter-Bund Betreuungsverein Ruhr e.V.
Eulerstr. 17
45143 Essen

 

 

 

Ich bin bereit, die Tätigkeit des Betreuungsvereins als Mitglied zu unterstützen: Die Satzung erkenne ich an. Beiträge an den Verein sind nach § 10b EStG und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG steuerabzugsfähig.  

Bitte Zutreffendes ankreuzen

Anrede:  01 Firma 02 Herr 03 Frau                 Titel:  05 Doktor 06 Professor 15 Dr. Dr. 16 Prof. Dr.

  Ich benötige jährlich eine Beitragsquittung

Die Daten werden per EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet.

Name

Vorname

Straße/Nr. bzw. Postfach

PLZ/Ort

Telefon (optional)

Geburtsdatum (optional)

E-Mail (optional)

Beruf (optional)

Ich berechtige die Deutsche Post AG, im Falle einer Anschriftsänderung zur Weitergabe meiner Adresse an den Arbeiter-Samariter-Bund Betreuungsverein Ruhr.

 

Tag / Monat / Jahr

Eintrittsdatum

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Mein Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich:  EUR  (Mindestbeitrag 1,-€);   Das ergibt einen Jahresbeitrag von: EUR 

Zahlungsmodus
(bitte ankreuzen)

4 = jährlich 3 = halbjährlich 2 = vierteljährlich 1 = monatlich (ab EUR 5,- Monatsbeitrag)

Einzugsermächtigung
Ich ermächtige den ASB, bis auf Widerruf den vereinbarten Beitrag abzuheben:

Bankleitzahl

Konto-Nr.

Bank/Sparkasse/Postgiro/Ort

Name des Kontoinhabers
(falls nicht mit Mitglied identisch)

Unterschrift des Kontoinhabers
(falls nicht mit Mitglied identisch)

Durch meine Unterschrift werde ich Mitglied des ASB Betreuungsverein.

Ort/Datum

Auszug aus der Satzung:
Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -uiele aktiv oder materiell zu unterstützen und sich zum demokratischen und sozialen Staat bekennen.

  2. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag durch beschluß des Vorstandes erworben.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglieder können aktiv tätig werden. den Einsatz regelt der Vorstand.

  2. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Mitglied stimmberechtigt.

  3. Gerichtsstand für die aus den Mitgliederrechten und -pflichten entstehenden Rechtsansprüche ist das Amtsgericht Essen.

  4. Das Mitglied zahlt Beiträge, deren Mindesthöhe wird durch beschluß der MVV festgelegt.

Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist.

  2. durch Ausschluss aus dem ASB.

  3. durch Tod.